Gesetzgebung, Recht und weitere rechtliche Arbeiten
Auf Bundesebene wurden die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) Ende Juni 2022 veröffentlicht. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft und den Gesetzesentwurf zuhanden des Parlamentes am 15. Februar 2023. Die Rechtskommission des Nationalrats wird sich Ende März 2023 als Erstrat mit dem BEKJ befassen. Der weitere Zeitplan der parlamentarischen Debatten ist noch nicht klar.
Die Fachgruppe Recht traf sich im Berichtsjahr zu vier Sitzungen und arbeitete weiter am Leitfaden für die Anpassung der kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetze im Hinblick auf die Einführung der Plattform «Justitia.Swiss». Der Leitfaden dient als Modellgesetzgebung für die Anpassung der kantonalen Verfahren in Verwaltungsstreitigkeiten im Rahmen der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akteneinsicht über die Plattform «Justitia.Swiss». Er geht auf verschiedene kantonale Gesetzgebungsprojekte ein, die aktuell laufen, und nimmt diese als Beispiele.
Die Fachgruppe verfolgte deshalb die gesetzgeberischen Entwicklungen auf kantonaler Ebene aufmerksam. Im Rahmen der Sitzungen präsentierten verschiedene Mitglieder die Entwürfe zur Revision des Verfahrensrechts der Kantone Aargau, Bern, Graubünden und Zürich. Diese Entwürfe wurden im Laufe des Jahres 2022 in die Vernehmlassung geschickt oder bereits an das entsprechende Kantonsparlament weitergeleitet.
Parallel dazu wurden die Arbeiten am Entwurf der Vereinbarung für die künftige öffentlich-rechtliche Körperschaft «Justitia.Swiss» vorangetrieben, welche den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform verantworten wird. Eine erste Version des Textes sowie ein Entwurf des erläuternden Berichts konnten konsolidiert und dem Projektausschuss vorgelegt werden.
Die Vereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft wird den Justizdirektorinnen und Justizdirektoren und der Justizkonferenz unterbreitet, sobald diese vom Steuerungsausschuss genehmigt wurde, damit anschliessend der Ratifizierungsprozess durch die Kantone gestartet werden kann.